Niederhannsdorf
Beschlagnahme der Kirchenglocken  
1919
   
 

Grafschaft Glatz
 
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  38.   25.01.1919: Anfrage zwecks Rückerwerb von Glocken.

Niederhannsdorf, b. Glatz, 25. Januar 1919.

Betrifft Rückerwerb
enteigneter Glocken.

Eingeg. 28.1.19
Tgb. Nr. Zi 1200

Bezugnehmend auf die Verfügung des Kriegsministeriums
vom 6. d. Mts. - M.22./12 18.K.R.A.-, wonach diejeni-
gen abgelieferten Glocken, die noch erhalten
sind, und deren Herkunft nachgewiesen werden
kann, den früheren Besitzern wieder zurückge-
geben werden sollen, erlaubt sich der unterzeichne-
te Kirchenvorstand folgende Anfrage:

Wir haben im Juli 1917 zwei Glocken in unversehr-
tem Zustande und mit deutlicher Bezeichnung der
Herkunft an die Kreissammelstelle eingeliefert,
die eine Glocke mit 96 cm unt. Durchmesser und 592 kg
Gewicht, die andere mit 55 cm unt. Durchmesser und
53 kg Gewicht. Wir bitten das Landratsamt um
gefällige Angabe, wohin die Glocken weiter gelie-
fert wurden, und ob dieselben noch erhalten sein
werden, um den Rückerwerb derselben betrei-
ben zu können.

Im Juli 1918 haben wir noch zwei Glocken abliefern
müssen und dieselben ebenso in tadellosem Zustande
und mit Bezeichnung der Herkunft bei der Sammel-
stelle Hartebrodt-Glatz abgegeben: die eine mit
82 cm (Durchmesser) und die zweite mit 59 cm (Durchmesser) und zusammen
432 kg Gewicht. Wir bitten auch über den Ver-
bleib dieser beiden Glocken um gütige Aus-
kunft zwecks Rückerwerb. Allerdings ist dem
Unterzeichneten berichtet worden, daß diese bei-
den letzeren Glocken schon in Glatz grundlos
und rücksichtslos zerschlagen worden sind!
Der kath. Kirchenvorstand.
I.A. Brauner, Pfarrer.

An das Landratsamt in Glatz.
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