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Kamenz 09.10.1884  
     
 
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09.10.1884 Konvent: Personalveränderungen, Begräbnisse der Armen
Kirche "Verhandelt Camenz den 9ten October 1884.

In Folge besonderer Einladung des unterzeichneten Erzpriesters hatten sich heute zur Abhaltung des diesjährigen Conventes im Pfarrhause zu Camenz folgende Concircularen versammelt:
Herr Pfarrer Krista - Briesnitz,
Herr Pfarrer Lichtenberg - Frankenberg,
Herr Pfarrer Gallisch [- Baumgarten],
Herr Pfarrer Lange - Hemmersdorf,
Herr Pfarrer Pachur - Heinrichswalde,
Herr Hilfsseelsorger Klose - Wartha,
Herr Lokalist Mommert - Altaltmannsdorf,
Herr Kaplan Dürschlag - Wartha,
Herr Kaplan Weissbrich - Camenz.

Nachdem mit dem Abbeten des Veni creator Spiritus der Konvent eröffnet worden war, theilte der Unterzeichnete die Personal-Veränderungen mit, welche seit dem letzten Convente vorgekommen sind. Durch den Tod sind abberufen worden die Pfarrer Slomka - Wartha, Schmidt - Hemmersdorf und Linke - Baitzen. Durch Versetzung schieden aus dem Archipresbyterate die Kapläne Schlosser, Rösner und Tonk. - In's Archipresbyterat sind eingetreten Herr Pfarrer Gallisch aus Baumgarten, Herr Kaplan Klose aus Neustadt als Hilfsseelsorger in Wartha, Herr Pfarrer Lange in Hemmersdorf, Herr Kaplan Dürschlag in Wartha und Herr Kaplan Weissbrich in Camenz.

Die kirchliche Nothlage, welche der Kulturkampf geschaffen hat, wird auch in unserm Archipresbyterate recht empfindlich wahrgenommen; da von 19 Stellen nur 11 besetzt sind.

Einem früheren Archipresbyteratsbeschlusse entsprechend, sollte nachträglich, wie dieses Jahr, in Rücksicht auf besondere Verhältnisse der Convent nachmittags gehalten würde, eine heilige Messe für die verstorbenen Concircularen nachgelesen werden, welche Liebespflicht Herr Pfarrer Lange bereitwillig übernahm.

Hierauf wurde Herr Pfarrer Lichtenberg als der von der Archipresbyteratsgeistlichkeit gewählte und von dem Hochwürdigen Fürstbischöflichen General-Vicariat-Amte bestätigte Actuarius [Protokollführer] circuli vorgestellt.

In die Verhandlungen selbst eintretend lenkte ein Herr Concirculare die Aufmerksamkeit auf den Umstand, daß bei Begräbnissen von Unbemittelten, welche die Kosten eines Cantatum nicht bestreiten können, die Messe de Requie nur zelebriert werden könne, wenn der Rang des auf den Begräbnißtag fallenden Festes es gestattet. Es entstehe hieraus eine gewisse Beeinträchtigung der Armen. Damit nun die Armen in dieser Beziehung nicht den Reichen nachstehen dürfen, wäre es wünschenswerth, wenn das Privilegium, welches andern Diöcesen, z.B. Prag, schon besitzen, auch für unsere Diöcese erwirkt würde, daß nämlich bei Begräbnissen Unbemittelter auch an den Festen ritus duplicis für die missa non van fata das Formular Requiem genommen werden dürfe. Der Konvent schloß sich dieser Ansicht an und richtet darum an das Hochwürdige Fürstbischöfliche General-Vicariat-Amt die Bitte, die geeigneten Schritte zu thun, ein solches Privilegium für unsere Diöcese zu erhalten.

Es wurde sodann auf die kirchlichen Bestimmungen betreff der Renovatio Sanctissimi und des Alters der zur Consecration zu verwendenden Partikeln[????] hingewiesen. Es entspann sich hierbei eine Debatte, bei welcher sich indessen herausstellte, daß alle Concircularen die kirchlichen Vorschriften in dieser Beziehung beachten.

Sonst war nichts zu besprechen und wurde deshalb die Verhandlung vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Arlt. Erzpr."
09.10.1884 Konvent: Personalveränderungen, Begräbnisse der Armen

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