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Kirchenbau
Breslau 05.06.1788  
     
 
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Breslau 05.06.1788 "Wir Vicariue Apostolicus, Assessores, und Räthe in Geistlichen Sachen des Bißthums Breßlau ertheilen fuer Ehrwürden auf die Anzeuge von 4ten dieses betreffend den Thurm Bau zu Kaubitz zur resolution: daß, nachdem diese Kirche ein ansehnliches Vermögen von 4305. rthlr 19 sgl 11 1/5 Pf besitzet und solche nach seinem Außweiß zu diesem Bau nur 1400 rthlr beytragen darf, im übrigen aber, die currente Außgaben der Kirche von der Einnahme der Rubriquen ex Diversis titulis dergestalt bestritten werden können, daß durch die Interessen des überbleibenden Capitals der Haupt-Stuhl von Zeit zu Zeit vermehret werden kann; auch das Hochwürdige Hohe Dohm Capitul alhier als Patronus hirzu den Consens bereits ertheilet:

Wir den vorhabenden Thurm-Bau auch unßeres Orths, wie hiermit geschiehet, approbiren, und zu seiner Zeit darüber Rechnung erwarten; Nur hätte er dahin mit zusehen, womit nach Maasgabe der Bemerckung des Hochwürdigen Hohen Dohm Capituls das Frontispicium eine richtigere Anwendung der ächten architectur erlange; und werden ihm übrigens die sämmthe Comunicata samt den Rieß beygehend remittiret.
Breßlau den 5. Juny 1788.

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Martin Schneider

An den Pfarrer Ernest Hirschberg zu Protzan
per Franckenstein"
05.06.1788 Genehmigung des Domkapitels zum Bau des Kirchturmes in Kaubitz

Breslau 05.06.1788