"Wir
Vicariue Apostolicus, Assessores, und Räthe in Geistlichen Sachen
des Bißthums Breßlau ertheilen fuer Ehrwürden auf die Anzeuge von
4ten dieses betreffend den Thurm Bau zu Kaubitz zur resolution: daß,
nachdem diese Kirche ein ansehnliches Vermögen von 4305. rthlr 19
sgl 11 1/5 Pf besitzet und solche nach seinem Außweiß zu diesem
Bau nur 1400 rthlr beytragen darf, im übrigen aber, die currente
Außgaben der Kirche von der Einnahme der Rubriquen ex Diversis
titulis dergestalt bestritten werden können, daß durch die
Interessen des überbleibenden Capitals der Haupt-Stuhl von Zeit zu
Zeit vermehret werden kann; auch das Hochwürdige Hohe Dohm Capitul
alhier als Patronus hirzu den Consens bereits ertheilet: Wir den vorhabenden Thurm-Bau auch unßeres Orths, wie hiermit geschiehet, approbiren, und zu seiner Zeit darüber Rechnung erwarten; Nur hätte er dahin mit zusehen, womit nach Maasgabe der Bemerckung des Hochwürdigen Hohen Dohm Capituls das Frontispicium eine richtigere Anwendung der ächten architectur erlange; und werden ihm übrigens die sämmthe Comunicata samt den Rieß beygehend remittiret. Breßlau den 5. Juny 1788. .. Martin Schneider An den Pfarrer Ernest Hirschberg zu Protzan per Franckenstein" |
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05.06.1788 | Genehmigung des Domkapitels zum Bau des Kirchturmes in Kaubitz |