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Vertrag zwischen der Herrschafft und Gemeine Schmiedeberg den 15. Juny Anno 1583. Im Nahmen der Heiligen Drey= faltigkeit Gottes des Vaters, des Sohnes, und des Heyligen Geistes Amen. Demnach Sich eine Lange Zeit hero, Zwi= schen jetziger und vorheriger Obrig= keit, und derselben Unterthanen in Ober= Mittel= und Nieder Schmie- deberg in Sachen wegen der Hoff= Arbeit, Brau=Urbahr, Wein Schanck, Ab= zug, Eysenstein, dem Walde neben Balthasar Nitsches, Hammermei= sters, gegen dem Steinberge, so die Ober Schmiedeberger vor ein Gemeine Freyen, der Gemeine Zum besten, die Herrschaftt aber vor ein Berg=frey, dem Berge zum Besten, angezogen, Schaftriefft auf der Gemeine Vieh-Hüttung, Haasen jagen, fische fangen, und Vögelstellen, und Ein= fuhr des frembden Biers, Stritt und Irrunge erhalten. (.......) Geschehen und geben auffm Schmiedeberge den fünffze= henden Junye nach Christi unsers Herren und Seeligmachers Geburth im funfzehenhundert drey und Ach= tzigsten Jahre. L.S. Daß Bevorstehende Copia mit dem Wahren Originali de verbo ad verbum übereinstimme wird hiermit unter dem Gewöhnl.en Stadt Innsiegell Attestiret; So geschehen, Schmiedeberg, den 12.ten Marty Ao. 1737. (Text wurde noch nicht weiter transliteriert. Sollte sich jemand dieser Mühe unterziehen wollen und es dieser Website zur Verfügung stellen, würde das dankbar angenommen.) |